Buchungshinweise für Gästeführungen

  • Eine Voranmeldung in der Burghauser Touristik GmbH ist für alle Führungen erforderlich.

  • Bei unvorhergesehenen Zeitverzögerungen Ihrerseits bitten wir Sie mindestens 60 Minuten vor Führungsbeginn in der Burghauser Touristik oder direkt bei Ihrem Gästeführer Bescheid zu geben.

  • Stornierungsbedingungen:
    Bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenlos; Weniger als 72 Stunden, aber mehr als 24 Stunden: 50 % des Führungshonorars; Weniger als 24 Stunden oder bei Nichterscheinen: 100 % des Führungshonorars

  • Die Bezahlung erfolgt nur bar vor Ort an den Gästeführer. Sie erhalten eine Quittung.

  • Die Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren.

  • Für die Abholung der Gruppe an einem anderen Treffpunkt werden vom Gästeführer 10,00 EUR zusätzlich berechnet.

  • Die Zahlung per Rechnung ist nur in vorheriger Absprache mit dem Gästeführer möglich. Bei einer nachträglichen Rechnungsstellung durch die Burghauser Touristik GmbH fällt zum Führungspreis zusätzlich 19% MwSt an.

  • Gegen einen Aufpreis kann das Haupttor extra geöffnet werden: von April bis September 18:00-21:00 Uhr 60,00 EUR; ab 21:00 Uhr 100,00 EUR und von Oktober bis März 16:30-20:00 Uhr 60,00 EUR; ab 20.00 Uhr 100,00 EUR. Voranmeldung notwendig. Der Betrag ist direkt an die Schlösserverwaltung zu zahlen.

  • Bei Führungen am 24.12., 25.12., 26.12. und 01.01. kommen 50% Zuschlag auf den Führungspreis dazu. 

  • Um für Sie optimal organisieren zu können, bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung.

  • Busparkplätze: Parkplatz am Pulverturm an der Tittmoninger Straße - Altstadt und Messeplatz an der Berchtesgadener Straße - Neustadt

  • Burgbesichtigungen führen durch die Außenanlagen. Innenräume können nicht besichtigt werden, da die Burg bewohnt ist. Die Burgführungen starten am Curaplatz und enden in der Hauptburg. Bitte planen Sie für den Rückweg 15-20 Minuten ein. 

Buchungshinweise für Führungen im Stadtmuseum

Gästeführer

Historisch gewandete Gästeführerinnen auf einer Bank der Burghauser Burg

Über die Mitgliedschaft der einzelnen Gästeführer im Burghauser Gästeführer e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org.

AGB des Gästeführervereins.

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