AGB für die Vermittlung von Pauschalangeboten

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei allen inkludierten Leistungen in den Pauschalangeboten um Fremdleistungen i. S. des § 651 v BGB Absatz 1 Satz 1 handelt  (Ausnahme = Plättenfahrt).

Für Ihre Buchung finden Sie hier alle wichtigen Hinweise:

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