Pauschalangebote für Gruppen, Familien, Paare und Einzelgäste

Ein Tagesausflug mit Freunden, ein genussvoller Kurzurlaub zu zweit, ein aktives Wochenende mit der Familie oder ein gemeinsamer Betriebsausflug – für all das bietet Burghausen den idealen Rahmen. Damit sich der Aufenthalt ganz ohne Planungsstress genießen lässt, hat sich die Burghauser Touristik auf maßgeschneiderte Pauschalangebote spezialisiert und übernimmt Planung und Organisation Ihres Aufenthaltes.

Historische Burgführungen, die denkmalgeschützte Altstadt, Plättenfahrten auf der Salzach, barocke Kirchenjuwele wie Raitenhaslach und Marienberg zählen dabei zu den extra eindrucksvollen Highlights. Auch Museumsbesuche, Ritteressen, entspannte Stunden in den Burghauser Bädern, Veranstaltungen oder stimmungsvolle Erlebnisse in der Vorweihnachtszeit können eingebunden werden.

Ob Einzelgäste, Familien, Vereine oder Betriebe: Die Angebote reichen vom Tagesausflug bis zur mehrtägigen Reise und lassen sich flexibel auf verschiedene Bedürfnisse abstimmen. Die Pauschalen verbinden all das mit kulinarischem Genuss und passenden Übernachtungsmöglichkeiten – individuell kombinierbar und zuverlässig organisiert.

Bei der Zusammenstellung wird großer Wert auf Regionalität, Nachhaltigkeit und persönliche Betreuung gelegt. Alle Pauschalen sind online abrufbar und individuell anpassbar.

Unsere Pauschalen

  • Gruppenreisen

    Ob Vereinsausflug, Betriebsevent oder Freundeskreis – spannende Pauschalangebote mit Kultur, viel Genuss und perfekter Organisation warten auf Sie.
  • Urlaubsangebote

    Ob Einzelgäste, Paare oder Familien - wählen Sie Ihr persönliches Urlaubsangebot für unvergessliche Tage in Burghausen.

AGB – Pauschalangebote gewerbliche Kunden

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Leistungsnehmer (z. B. Busunternehmen) und dem Leistungsgeber (Burghauser Touristik GmbH, im folgenden die BTG) zustande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der § § 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertrag) und füllen diese aus. Die BTG als Leistungsgeber ist nicht Reiseveranstalter nach § 651 a ff. BGB und damit nicht verpflichtet, einen Sicherungsschein auszugeben. Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden (Endverbraucher) und damit gegebenenfalls zur Ausgabe von Sicherungsscheinen verpflichtet ist der Leistungsnehmer, der die Leistungspakete als Bestandteil seiner ausgeschriebenen Reisen verwendet. Der Leistungsnehmer wird ausdrücklich auf das für seine Vertragsschlüsse von Reiseverträgen mit Endverbrauchern geltende Reisevertragsrecht und dessen grundlegende Änderung für Vertragsschlüsse ab dem 1.7.2018 hingewiesen!

  1. Vermittelt die Burghauser Touristik GmbH ausdrücklich im fremden Namen einzelne Leistungen von Fremdanbietern, z. B. Hotels, Gästeführungen, Eintrittskarten etc., so schuldet sie nur ordnungsgemäße Vermittlung (ggf. unter Einschluss der Informationspflichten nach § 651 v BGB), nicht die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe dazu § 651 b BGB. Zustandekommen und Inhalt des vermittelten Vertrages richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des§ 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
     
  2. Für unsere eigenen Pauschalangebote regeln diese AGB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Burghauser Touristik GmbH (nachfolgend die BTG genannt).

Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten (so zum Beispiel die Übermittlung des Kataloges) stellen 
noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.

  1. Im Regelfall geht das Angebot vom Leistungsnehmer aus, die Rollen beim Vertragsschluss können jedoch wechseln. Wenn die Abgabe des Angebots nicht ausdrücklich mit einer anderen Frist versehen ist, so ist das Angebot verbindlich. Geht innerhalb angemessener Frist dem anderen Vertragsteil eine deckungsgleiche Annahmeerklärung zu, so kommt der Vertrag zustande. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Angebot ab, so liegt ein neues Angebot vor, das bei rechtzeitigem Zugang einer deckungsgleichen Annahmeerklärung (siehe vorstehend) zum Vertragsschluss auf veränderter Basis führt. 

    Die Vertragserklärungen erfolgen im Regelfall in Textform. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die BTG dem Leistungsnehmer eine Bestätigung in Textform zum gebuchten Leistungspaket übermitteln.
     
  2. Fremde Werbeunterlagen wie Hotelprospekte oder Websites, deren Urheber nicht die BTG ist, sind für die BTG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zum Gegenstand der Ausschreibung des Leistungspakets oder zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden. 

    Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der BTG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die von der BTG vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Ausschreibung des Leistungspakets stehen.

AGB – Pauschalangebote private Kunden

(alle Paragrafenangaben beziehen sich auf §§ 651 a ff. in der seit dem 1.7.2018 jeweils gültigen Gesetzesfassung)

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter “ Datenschutz“. 

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbrauchergeführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffern 6.5, 7,8 dieser Bedingungen.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: Verbraucherschutz in der EU - Europäische Kommission

  1. Vermittelt die Burghauser Touristik GmbH ausdrücklich im fremden Namen einzelne Leistungen von Fremdanbietern , z. B. Hotels, Gästeführungen, Eintrittskarten etc., so schuldet sie nur ordnungsgemäße Vermittlung (ggf. unter Einschluss der Informationspflichten nach § 651 v BGB), nicht die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe dazu § 651 b BGB. Zustandekommen und Inhalt des vermittelten Vertrages richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des§ 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
     
  2. Für unsere eigenen Pauschalangebote regeln diese AGB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Burghauser Touristik GmbH (nachfolgend die BTG genannt).

  1. Grundlage des Vertrages ist die Ausschreibung im Reiseprospekt oder auf der Webseite, gegebenenfalls modifiziert durch eine Änderungsmitteilung vor Vertragsschluss durch die BTG oder eine besondere Absprache mit dem Kunden. Eine solche sollte gegebenenfalls aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. 
     
  2. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Vorschläge oder Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch nicht die erforderliche Willenserklärung dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können.
     
  3. Die Vertragserklärung des Kunden (Buchung) kann mündlich, telefonisch, in Textform oder auf elektronischem Weg (Internet) erfolgen. Angebote ohne gesonderte Befristung können nur innerhalb des üblichen Zeitraums ab Zugang des Angebots beim Vertragspartner, angenommen werden. In der Regel geht ein solches Angebot vom Kunden aus, dieser ist bis zur rechtzeitigen Annahme an die BTG gebunden. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot.
     
  4. Die BTG erstellt bei Vertragsschluss ihre Vertragserklärung (Buchungsbestätigung) in Textform.