Burg- und Altstadtführungen
Sofern der Abstand von 1,5 Meter zueinander nicht eingehalten werden kann, empfiehlt sich das Tragen einer Maske.
Eine Anmeldung ist erforderlich.Das Außengelände der Burg kann jederzeit besichtigt werden, kein Eintritt. Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen.
Plättenfahrten
Sofern der Abstand von 1,5 Meter zueinander nicht eingehalten werden kann, empfiehlt sich das Tragen einer Maske.
Eine Anmeldung ist erforderlich.Museen
Während des gesamten Museumsbesuchs wird das Tragen der Maske empfohlen.Gastronomie
Solange man nicht an seinem Platz ist, wird das Tragen einer Maske empfohlen.Touristische Beherbergung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und damit verbundener staatlicher Maßnahmen kann es - auch kurzfristig - zu Einschränkungen bei touristischen Beherbergungen kommen. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.Wohnmobilstellplatz
Es gelten die Abstands- und Hgyieneregelungen.Schnelltestmöglichkeiten in Burghausen:
Bürgerhaus (Marktlerstraße 15)
Montag bis Samstag 08.00 - 15.30 Uhr
Terminbuchung über https://www.vitotest.de/burghausen
CK-Studio (Wackerstraße 80)
Terminbuchung über https://teststation-ck-studio.testapp24.de/
auch ohne Anmeldung möglich
Kaufland (Lindach 10)
Montag bis Samstag 7.30 - 20.00 Uhr
Terminbuchung über www.buergertest.ecocare.center
- auch PCR Tests möglichTestmöglichkeiten in Burghauser Apotheken auf Anfrage:
Adler Apotheke (Marktler Straße 31)
Nach telefonischer Terminvereinbarung unter +49 8677 1755
Apollo Apotheke (Marktler Straße 33)
Nach telefonischer Terminvereinbarung unter +49 8677 1701
Robert-Koch-Apotheke (Robert-Koch-Straße 65)
Terminbuchung unter www.testbuchen.de und Eingabe "Burghausen" oder "84489"
Stadt-Apotheke (Stadtplatz 40)
Terminbuchung unter www.testbuchen.de und Eingabe "Burghausen" oder "84489"Telefonische Corona-Hotlines
Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft: T. +49 89 2162-2101
Bayer. Staatsministerium für Gesundheit: T. +49 9131 6808-5101
Informationen zur Unterstützung von Unternehmen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.Reiserücktritt und Stornogebühren
Reiserücktritts-Versicherungen haben den Pandemie-Fall in ihren AGBs und Verträgen ausgeschlossen, wie hier in den FAQs der Europäischen Reiseversicherung ersichtlich ist.
§651 BGB schreibt eindeutig vor, dass in Fällen höherer Gewalt – und als solche ist die Nichterfüllung eines Reisevertrages aufgrund nationaler Vorschriften angesichts der Ausbreitung des Coronavirus zu werten – kein Anspruch des Veranstalters auf die Erhebung von Stornogebühren besteht. Der DRV fordert deshalb für die Veranstalterbranche die Möglichkeit, im Rahmen der Coronakrise einen Ausgleich für entgangene Provisionen und angefallene Stornokosten. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.